Gesetze / Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte
KVLG 1989§ 3a Versicherungsfreiheit
Stand: 10.06.2019
Versicherungsfrei ist, wer
Änderungsverlauf
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22.12.2010 Ausfertigung
§ 3a geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I 2309)
BGBl. 2010 I S. 2309
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26.03.2007 Ausfertigung
§ 3a geändert und umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 15 und 16 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378)
BGBl. 2007 I S. 378
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22.12.1999 Ausfertigung
§ 3a eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I 2626)
BGBl. 1999 I S. 2626
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29.07.1994 Ausfertigung
§ 3a eingefügt und geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 29. Juli 1994 (BGBl. I 1890)
BGBl. 1994 I S. 1890
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.